Steuern/Abgaben
"Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Ranis"
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 302 v. H.
für die Grundstücke (B) 389 v. H.
Gewerbesteuer 395 v. H.
Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer
Die Hundesteuer beträgt:
1. für den ersten Hund: 31,00 Euro
2. für den zweiten Hund: 41,00 Euro
3. für jeden weiteren Hund 51,00 Euro
4. für einen gefährlichen Hund 460,00 Euro