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Steuern/Abgaben

"Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Ranis"

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie 
folgt festgesetzt:

Grundsteuer
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 302 v. H.
für die Grundstücke (B) 389 v. H.

 

Gewerbesteuer 395 v. H.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer

 

Die Hundesteuer beträgt:
1. für den ersten Hund:                   31,00 Euro
2. für den zweiten Hund:                  41,00 Euro
3. für jeden weiteren Hund               51,00 Euro
4. für einen gefährlichen Hund       460,00 Euro

- Hundesteuersatzung - vom 10.09.2013